Im Sachenrecht, welches im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt ist, finden sich die Normen zum Besitz und zum Grundbuch, zum Eigentum (Allgemeine Bestimmungen, Grundeigentum und Fahrnis), der Behelfe zur Durchsetzung der Rechte aus Besitz und Eigentum sowie der beschränkten dinglichen Rechte (Dienstbarkeiten, Grundlasten, Pfandrechte sowie anderer Sicherungsgeschäfte).
Fahrnissachenrecht
Das Fahrnissachenrecht bezieht sich auf Eigentum und Besitz von beweglichen Sachen, Besitzstörung und Entziehung etc.
Immobiliarsachenrecht
Das Immobilienrecht befasst sich mit allen Belangen im Bereich des privaten und öffentlichen Immobilienrechts, namentlich in Bezug auf Erwerb, die Belastung mit beschränkten dinglichen Rechten (Dienstbarkeiten, Grundlasten und Grundpfandrechte), mit Anmerkungen und mit Vormerkungen sowie den Kauf und Verkauf von Einzelobjekten oder ganzer Immobilienportfolios
Linkverzeichnis zu Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
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- Anmerkung
- Ausländischer Immobilienmakler
- Autorecht
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Bauland
- Baupfandabwehr
- Bauwerkvertrag
- Dienstbarkeit
- Direkte Immobilienanlage
- Facility Management
- Gesamteigentum
- Gewährleistung beim Immobilienkauf
- Grundbuchrecht
- Grundlast
- Grundpfandrecht (Hypothek)
- Grundpfandverschreibung
- Grundstückverwertung
- Hotelimmobilien
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- Immobilien ab Plan
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- Immobilien in der Schweiz / Schweizer Immobilienmarkt
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- Reservationsvertrag
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- Strukturierte Immobilienfinanzierung
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- Timesharing von Ferienimmobilien
- Unternehmensimmobilien
- Vermieter
- Vormerkung
- Werkvertrag
- Wohnrecht
- Zugehör
- Zweitwohnungen / Zweitwohnungsinitiative
- Zwischennutzungen
Gesetzestexte zum Fahrnissachenrecht
Fahrniseigentum (ZGB 713 – ZGB 729)
Fahrnispfand
- Faustpfand und Retentionsrecht (ZGB 884 – ZGB 898)
- Pfandrecht an Forderungen und andern Rechten (ZGB 899 – ZGB 906)
- Versatzpfand (ZGB 907 – ZGB 915)
Besitz
- Besitz (ZGB 919 – ZGB 941)
Gesetzestexte Immobiliarsachenrecht
Grundeigentum
Gegenstand, Erwerb und Verlust des Grundeigentums (ZGB 655 – ZGB 666b)
Inhalt und Beschränkung des Grundeigentums (ZGB 667 – ZGB 712)
Stockwerkeigentum (712a – ZGB 712t)
Beschränkte dingliche Rechte
Dienstbarkeiten und Grundlasten
- Grunddienstbarkeiten (ZGB 730 – ZGB 744)
- Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten (ZGB 745 – ZGB 781a)
- Grundlasten (ZGB 782 – ZGB 792)
Grundpfand
- Allgemeine Bestimmungen (ZGB 793 – ZGB 823)
- Grundpfandverschreibung (ZGB 824 – ZGB 841)
- Schuldbrief (ZGB 842 und ZGB 866– ZGB 874)
- Ausgabe von Anleihenstiteln mit Grundpfandrecht (ZGB 875 – ZGB 876–883)
Besitz und Grundbuch
- Besitz (ZGB 919 – ZGB 941)
- Grundbuch (ZGB 942 – ZGB 977)Bäuerliches Boden- und Erbrecht